Für die Abgabe von Anträgen an den Gewerkschaftstag gelten folgende Fristen :
- für satzungsändernde Anträge war Fristablauf der 20. November 2024
- für alle anderen Anträge
war Fristablauf der 8. Januar 2025
- für Änderungsanträge und Dringlichkeitsanträge ist als Fristende der 22.05. um 15:00 vorgeschlagen