Gibt es Fristen für die Abgabe von Anträgen?

Für die Abgabe von Anträgen an den Gewerkschaftstag gelten folgende Fristen :
- für satzungsändernde Anträge war Fristablauf der 20. November 2024
- für alle anderen Anträge war Fristablauf der 8. Januar 2025
- für Änderungsanträge und Dringlichkeitsanträge ist als Fristende der 22.05. um 15:00 vorgeschlagen

Alle Anträge sind in einem Antragsformular schriftl. an diese Email einzureichen: gt-antrag@gew.de.