Dürfen Lehrerinnen und Lehrer sich frei zusammenschließen und streiken?

Sich zusammenschließen und Gewerkschaften beitreten dürfen auch verbeamtete Lehrkräfte – deshalb ist die GEW die größte Gewerkschaft im Bildungsbereich. Aber Beamtinnen und Beamte dürfen nicht streiken – diese konservative Rechtsauffassung ist Mehrheitsmeinung unter Juristinnen und Juristen in Deutschland.

In der Vergangenheit sind jedoch immer wieder auch verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer den Streikaufrufen der GEW gefolgt. Sie haben Disziplinarmaßnahmen in Kauf genommen, z. B. Verweise oder Rügen, die nach einigen Jahren aus der Personalakte entfernt wurden. Um die mit internationalem Recht nicht mehr vereinbare, konservative Rechtsauffassung zu verändern, hat die GEW seit 2009 einzelne Kolleginnen und Kollegen unterstützt, wenn sie gegen die Disziplinarmaßnahmen klagen wollten.