Der DGB hat sich in den vergangenen Jahrzehnten in Kongressbeschlüssen regelmäßig zu „vollen Koalitionsrechten für Beamte“ bekannt. Auch der Europäischen und den Internationalen Gewerkschaftsbund, die sich in wiederholten Beschlüssen mit dem Kampf der deutschen Gewerkschaften für ein Beamtenstreikrecht solidarisch erklärt haben.
Deshalb haben sich auch der DGB, die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und der Europäische Gewerkschaftsbund EGB als sog. Drittintervenienten an dem Verfahren vor dem EGMR angeschlossen, weil sie durch das willkürliche, statusbezogene Streikverbot grundlegende Gewerkschaftsrechte in Gefahr sahen.