Gilt das Urteil des EGMR nur für Lehrkräfte?

Da die Beschwerdeführer*innen vier verbeamtete Lehrkräfte waren, haben sich die Richter*innen zuvorderst mit Lehrkräften in Deutschland befasst. Das Urteil enthält darüber hinaus auch grundsätzliche Aussagen zum Streikrecht, diese sind natürlich allgemeingültig.