Lehrkräfte müssen nicht verbeamtet sein, und es sind auch nicht alle Lehrkräfte Beamte. Teilweise auch, weil ihnen der Beamtenstatus aus Altersgründen oder aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen oder aufgrund der Nationalität verwehrt wird. Die Entscheidung, wem eine Verbeamtung angeboten wird, ob eine Ernennung auf Lebenszeit oder wieder eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis erfolgt, trifft immer allein der Arbeitgeber und Dienstherr. Der Beamtenstatus hat für beide Seiten Vorteile, aber auch in mancher Hinsicht für verbeamtete Lehrkräfte Nachteile, wie etwa Hürden bei einem Wegzug in ein anderes Bundesland oder auch dem Wunsch nach einem Wechsel an eine andere Schule. Deswegen werden gerade in Zeiten des Lehrkräftemangels überall die meisten Lehrkräfte verbeamtet, daran wird sich auch so schnell nichts ändern.
Der Arbeitgeber kann die Lehrkräfte so fester an sich binden, sie können nicht so leicht zu anderen Arbeitgebern wechseln. Dadurch wird auch ein „Überbietungswettbewerb“ zwischen den Ländern eingedämmt. Für die Beschäftigten sind die Sicherheit des Jobs und die gute Altersversorgung wichtige Vorteile. Sie können sich dadurch ohne materielle Sorgen ganz ihrem wichtigen Beruf widmen.