Der Dienstherr verordnet, wie lange gearbeitet wird, er entscheidet über die Einkommen, Erhöhung oder Kürzung der Bezahlung und die Arbeitsbedingungen. Das fanden einige GEW-Mitglieder nicht richtig und haben sich an Warnstreiks beteiligt. Mal ging es um die Übertragung des Tarifabschlusses auf die Besoldung, mal ging es gegen eine vom Arbeitgeber einseitig diktierte Pflichtstundenerhöhung. Sie alle haben Disziplinarstrafen kassiert, vom einfachen Verweis bis zur Geldbuße oder Beförderungssperre. Dagegen haben viele Kolleg*innen geklagt, und vier dieser Klagen wurden vor dem Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verhandelt. Der EGMR hat die bisherige Rechtsprechung und damit das Streikverbot für verbeamtete Lehrkräfte bestätigt. Immerhin enthält das Urteil Ansätze, die Beteiligungsrechte der Beamt*innen in Deutschland zu stärken und das Beamtenrecht fortzuentwickeln. Dafür wird sich die GEW weiterhin einsetzen.