Die GEW sollte mit dem Verfahren das Beamtenrecht modernisieren und die Position der Beamtinnen und Beamten, der Lehrerinnen und Lehrer stärken.
Bis heute sind diese vom Wohlwollen der Arbeitgeber in Bund, Ländern und Kommunen abhängig. Der Dienstherr verordnet, wie lange gearbeitet werden soll. Er entscheidet über die Einkommen, die Erhöhung oder Kürzung der Bezahlung und die Arbeitsbedingungen. Allein! Ohne ein demokratisches Mitspracherecht der Beschäftigten. Aus „Fürsorge“. Das hört sich stark nach Ständestaat des 18. Jahrhunderts, nicht aber nach dem 21. Jahrhundert an. Das wollte das GEW ändern, ohne dass sie den Beamtenstatus als solchen in Frage stellt. Der EGMR in seinem Urteil die bisherige Rechtsprechung und damit das Streikverbot für verbeamtete Lehrkräfte bestätigt. Immerhin enthält das Urteil Ansätze, die Beteiligungsrechte der Beamt*innen in Deutschland zu stärken und das Beamtenrecht fortzuentwickeln. Dafür wird sich die GEW weiterhin einsetzen.