Es bleibt erst einmal alles so, wie es ist. Der EGMR hat mit seinem Urteil vom 14. Dezember 2023 das Streikverbot für Beamtinnen und Beamte in Deutschland bestätigt. Dieses Urteil akzeptiert die GEW natürlich, wenngleich wir enttäuscht sind, dass für verbeamtete Lehrkräfte internationales Arbeitsrecht nicht so gilt, wie etwa in anderen europäischen Ländern. Damit ist der juristische Weg der Überprüfung des Streikverbotes für Beamt*innen beendet.. Es bleibt der politische Auftrag, Arbeitsbedingungen zu verhandeln, statt zu verordnen - seit 50 Jahren Beschlusslage bei GEW und DGB . Das Urteil des EGMR enthält auch den Auftrag an die Bundesrepublik Deutschland, wie die Beteiligungsrechte der Gewerkschaften als Kompensation für das fehlende Streikrecht in Deutschland gestärkt werden können. Für die GEW ist klar, diese Möglichkeiten zu prüfen und sich dafür einzusetzen, das Beamtenrecht demokratischer zu gestalten, eben Arbeitsbedingungen verhandeln statt verordnen.