Die Pensionsansprüche der Beamt*innen sind in eigenen Gesetzen geregelt (Beamtenversorgungsgesetze des Bundes und der 16 Bundesländer). Diese Gesetze sind durch die Rechtsprechung des EGMR zum Streikrecht nicht tangiert. Es muss also niemand befürchten, Pensionsansprüche zu verlieren.