Was passiert mit ruhend gestellten Disziplinarverfahren wegen Streikteilnahme in der jüngeren Vergangenheit?

Wie es mit den ruhenden Disziplinarverfahren wegen Streikteilnahme in der Vergangenheit jetzt weitergeht, wird die GEW nach einer gründlichen Auswertung des Urteils juristisch beraten. Die GEW wird sich dann mit allen Mitgliedern, die in dieser Frage GEW Rechtsschutz beantragt haben, unaufgefordert in Verbindung setzen. Von individuellen Rückfragen bitten wir zunächst abzusehen.