Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 12. Juni 2018 das Streikverbot gestärkt und die Beschwerde der GEW zurückgewiesen. Mit diesem Urteil ist der Weg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg geöffnet. Die GEW hat intensiv diskutiert und Ende November 2018 entschieden, dass sie elf Kolleginnen und Kollegen, die wegen einer Streikteilnahme disziplinarisch belangt wurden, dabei unterstützt, Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einzulegen.
Die GEW hat ihre Positionen im Wege einer sogenannten Drittintervention in das Verfahren eingebracht. Eine Drittintervention bietet Gewerkschaften und Berufsverbänden die Möglichkeit, ihre Positionen in das Verfahren einzubringen, sofern eigene Rechte betroffen sind.
Die GEW sieht sich durch das Beamtenstreikverbot in ihrer Tätigkeit als Gewerkschaft beschränkt, sich für eine Verbesserung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen ihrer verbeamteten Mitglieder einzusetzen. Da die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Beamtenstreikverbot einen Kernbereich gewerkschaftlicher Tätigkeit betrifft, haben auch der DGB sowie der Europäische Gewerkschaftsbund eine Drittintervention eingereicht.