Bis wann können Nachmeldungen von (Gast-)Delegierten erfolgen? Spätestens bis zum 20. Mai 2025 um 16:00 Uhr (Check-in) sind Nachmeldungen durch die Geschäftsführer*innen der Landesverbände schriftlich möglich per E-Mail an: gt@gew.de. Veröffentlicht 23.04.2025 11:44